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Notfalladressen

Hier finden Sie wichtige Adressen und Telefonnummern für den Notfall:

Zentrale Rechtsgrundlagen, Arbeitsgrundlagen

Informationen zu den zentralen Rechts- und Arbeitsgrundlagen gibt es hier:

Weiterführende Informationen zur Kinderbetreuung in Bayern gibt es hier:

Weitere Informationen zum Impfen finden Sie auf der Themenseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Dort sind die Publikationen zur Impfaufklärung auch in 19 Fremdsprachen verfügbar.

Antragsformulare, Veröffentlichungen, Broschüren

Modellverträge für Modellprojekte nach Art. 31 BayKiBiG:

Der jeweilige Modellvertrag kann per E-Mail an Referat-V3@stmas.bayern.de oder an folgende Adresse postalisch übermittelt werden:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Referat V3 – Kindertagesbetreuung
Winzererstraße 9, 80797 München

Broschüren zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Familie, Kinder und Jugend finden Sie in unserem Bestellportal.

Aktuelle Veröffentlichungen finden Sie hier:

Fachinformationen für Kindertagesbetreuung

Datenschutz (Downloadbereich)

Informationen (Daten) über die einzelnen Kinder zwischen Kindertageseinrichtung und Schule sollen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben übermittelt und ausgetauscht werden. Hierbei werden die Interessen der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen, der Kinder und der Eltern gleichermaßen berücksichtigt. Zum Kindergarten- und Schuljahr 2008/2009 wurde der Bogen „Informationen für die Grundschule“ eingeführt.

Relevante Mustervordrucke in vielen Sprachen stehen hier zur Verfügung.

Newsletter

Hier finden Sie die Newsletter zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) seit 2004 bis zum aktuellen Newsletter sowie die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren.

Hinweisschild

Nach Art. 19 Nr. 9 BayKiBiG sind die Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet durch Aushang an geeigneter Stelle auf die Förderung nach dem BayKiBiG sowie auf die staatliche Leistung nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG (Elternbeitragszuschuss) hinzuweisen. Hier können Sie ein Muster für das Hinweisschild mit Zusatz Elternbeitragszuschuss sowie für das
Hinweisschild ohne Zusatz Elternbeitragszuschuss herunterladen. Mit der Gesetzesänderung vom 31.05.2019 besteht nunmehr auch die Verpflichtung auf die staatliche Leistung nach Art. 23 Abs. 3 durch Aushang hinzuweisen.

Broschüren

Broschüren rund um das Thema Kinderbildung und -erziehung für Eltern, Fachkräfte und Interessierte gibt es im Broschürenportal der Staatsregierung oder im Downloadbereich.

Statistik

Hier können Sie interessante Daten zur Kinderbetreuung abfragen.