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Hauptausschuss beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Die Aufgaben des Beratungsorgans der Bundesregierung

Der Hauptausschuss ist Organ des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB ) und zugleich gesetzliches Beratungsorgan der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung. In ihm wirken mit gleichem Stimmenanteil Beauftragte der Arbeitgeber und Gewerkschaften, der Länder und des Bundes („Bänke“) zusammen.

Der Hauptausschuss

  • beschließt das Mittelfristige und das Jährliche Forschungsprogramm,
  • er stellt den Haushaltsplan des Instituts fest,
  • er entlastet den Präsidenten,
  • er gibt Empfehlungen zur Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung,
  • er kann zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts der Bundesregierung Stellung nehmen und
  • er nimmt zu sämtlichen Ausbildungsordnungen und Rechtsverordnungen des Bundes für Fortbildungsprüfungen Stellung.

Weitere Informationen zum Hauptausschuss, wie gesetzliche Grundlage, seine Empfehlungen und die Daten zur Kontaktaufnahme, finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung.