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Staatsministerin Ulrike Scharf ist die Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung.

Foto: Elias Hassos

Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung (gemäß Bekanntmachung vom 20.10.1998, zuletzt geändert am 06.11.2013)

Staatsministerin Ulrike Scharf

  • Aufgaben
    Die Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung nimmt für die Staatsregierung die Aufgaben der Frauenpolitik nach außen vor allem gegenüber dem Landtag, in Fachministerkonferenzen und im Bereich der Bundesgesetzgebung wahr. Sie fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern.

    Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat sie Initiativ- und Beteiligungsrechte. Insbesondere ist sie bei allen Gesetzesvorhaben, Verordnungsentwürfen und sonstigen wichtigen Vorhaben (beispielsweise: Plänen, Programmen) zu beteiligen, wenn diese Gleichstellungsfragen unmittelbar oder mittelbar betreffen.

 Hier finden Sie weitere Informationen zur Frauenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung.

Holger Kiesel ist der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Foto: StMAS

Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Holger Kiesel

  • Aufgaben
    Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung berät die Staatsregierung und wirkt an bayerischen Gesetzesentwürfen und Konzepten mit, er arbeitet vernetzt mit kommunalen Behindertenbeauftragten, Verbänden und der Selbsthilfe und lädt zu Fachveranstaltungen ein und informiert zu Fragen der Behindertenpolitik.

    In seiner Funktion arbeitet der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung unabhängig und ressortübergreifend. Er ist also weder weisungsabhängig noch weisungsbefugt gegenüber anderen Behörden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Gabi Schmidt berät die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich der Belange von Ehrenamtlichen in Bayern

Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt

Gabi Schmidt

  • Aufgaben
    Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt ist Ansprechpartnerin für alle Ehrenamtlichen in Bayern bei Fragen und Anregungen rund um das ehrenamtliche Engagement in Bayern.

    Ihr Ziel ist es, die Ehrenamtlichen in Bayern zu unterstützen und das Ehrenamt insgesamt zu fördern. Stärkung, Anerkennung und Entlastung – darum geht es der Ehrenamtsbeauftragten. In dieser Funktion arbeitet sie unabhängig und ressortübergreifend.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt.

Dr. Petra Loibl berät die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich der Belange von Aussiedlern und Vertriebenen.

Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene

Dr. Petra Loibl

  • Aufgaben
    Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene berät die Staatsregierung und wirkt an Gesetzesentwürfen und Konzepten mit.

    Sie kümmert sich vor allem um die Anliegen der Personen, die unter den Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes fallen. Sie arbeitet hierzu mit allen Staatsministerien und der Staatskanzlei zusammen, regt Maßnahmen an, um die Belange der in Bayern lebenden Aussiedler und Vertriebenen zu wahren, ihre Aufnahme zu fördern und sie bei der Pflege ihres mitgebrachten Kulturgutes zu unterstützen. Sie bearbeitet unbeschadet des Petitionsrechts und der Entscheidungsverantwortung der vollziehenden Stellen die an sie gerichteten Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Verbänden und anderen Organisationen im thematisch einschlägigen Bereich und soll bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsministerien eingebunden werden, soweit sie im Schwerpunkt thematisch einschlägige Fragen behandeln oder berühren.

    In ihrer Funktion arbeitet die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Aussiedlern und Vertriebenen unabhängig und ressortübergreifend. Sie ist also weder weisungsabhängig noch weisungsbefugt gegenüber anderen Behörden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene.