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Ausgleich des sinkenden Leistungsniveaus

Die Alterssicherung in Deutschland baut auf den drei Säulen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge. Die private Altersvorsorge, besser bekannt unter der Bezeichnung Riester-Rente, ist freiwillig. Sie dient einem Ausgleich des sinkenden Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbarer Versorgungssysteme. Ihr Aufbau wird daher staatlich gefördert. Die Förderung besteht in einer Zulage und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Insbesondere für Selbstständige wurde zudem die steuerliche Fördermöglichkeit der sogenannten Rürup-Rente eingeführt.

 

Über die private Altersvorsorge sollten sich jüngere Menschen rechtzeitig Gedanken machen.

Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?

Anspruchsberechtigt sind in erster Linie

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamtinnen und Beamte
  • Kindererziehende in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes
  • geringfügig Beschäftigte, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungs-Pflicht befreien lassen
  • Ehegattinnen und Ehegatten von Anspruchsberechtigten (wenn der/die Anspruchsberechtigte einen eigenen Riester-Vertrag hat)

Keine Förderung erhalten freiwillig Versicherte, nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, geringfügig Beschäftigte (die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen), Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte), Sozialhilfebezieher/-innen und im Allgemeinen Rentnerinnen und Rentner.

Welche Produkte werden gefördert?

Gefördert wird der Aufbau einer lebenslangen Altersrente in Form von privaten Rentenversicherungen, Banksparplänen oder Investmentfonds. Die Förderung kann auch für die Finanzierung einer selbst genutzten Wohnimmobilie genutzt werden.

Die Riester-Rente kann des Weiteren im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen werden.

Alle Riester-Verträge müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen, sog. Zertifizierungskriterien, erfüllen. So müssen u. a. zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zugesichert sein, die Auszahlung muss grundsätzlich als lebenslange monatliche Leistung erfolgen und die Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Die Riester-Produkte werden auf diese Kriterien hin vom Bundeszentralamt für Steuern geprüft und mit einem amtlichen Zertifikat versehen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung bei der Riester-Rente?

Die staatliche Förderung besteht in einer Zulage oder einem steuerlichen Sonderausgabenabzug. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahreseinkommens (gemindert um die Zulagen) in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Mindestens müssen 60 Euro im Jahr geleistet werden.

Höhe der Förderung:

  • 175 Euro Grundzulage (175 Euro ab dem Beitragsjahr 2018),
  • 300 Euro Kinderzulage bzw. 185 Euro Kinderzulage (für vor 01.01.2008 geborene Kinder) je Kind,
  • 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus (einmalig) für Anspruchsberechtigte unter 25 Jahren
    oder
  • 2.100 Euro steuerlicher Sonderausgabenabzug.

Das Finanzamt prüft, ob die Zulagenförderung oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

Die Zulagen müssen beantragt werden. Der Antrag auf Zulagenförderung muss vom Versicherten bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, bei seinem Vertragsanbieter eingereicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen sog. Dauerzulagenantrag bei seinem Vertragsanbieter zu stellen. Liegt ein solcher Antrag vor, stellt dieser automatisch für die folgenden Jahre die notwendigen Anträge.

Seit 01.01.2018 gibt es für Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung einen Freibetrag in der Grundsicherung.

Weitere Informationen und Ansprechpartner/-innen